Bundesverband

Die Beiträge auf dieser Seite werden freundlicherweise zur Verfügung gestellt durch den Bundesverband der Justizwachtmeister e.V.

Versicherungsschutz verbessert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ab November besteht für Euch ein höherer Versicherungsschutz ohne Mehrkosten für Euch.

Nähere Details in einer kurzen Übersicht findet Ihr hier.

Die genauen Details gehen den Landesverbänden in den Tagen zu.

 

Die Vorstandschaft

Neues Vorstandsteam

 

Das Neue Vorstandsteam wurde am 11.11.2021 in Frankfurt am Main auf der Jahreshauptversammlung aufgestellt.

Wir freuen uns, dass wir es geschafft haben die Großen Landesverbände Bayern und Niedersachsen in das Team zu integrieren und ihnen somit eine wichtige Stimme innerhalb des Vorstandsteams zu geben.

 

Trauer um Günther Hose

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
mit tiefer Trauer müssen wir den Tod unseres langjährigen
Bundesvorsitzenden und Ehrenvorsitzenden

Günther Hose

 

verkünden. Günther Hose hat seinen Kampf gegen eine schwere Krankheit
am 23.09.2021 im Alter von 64 Jahren verloren.
Günther Hose hat den Bundesverband bis 2018 über 20 Jahre erfolgreich
geführt. Für sein vielseitiges Engagement wurde ihm das
Bundesverdienstkreuz verliehen.
Er hat den Bundesverband stets mit viel Hingabe, Weitsicht und Freude
durch Höhen und Tiefen geführt. Seine Art und Weise, dieses zu tun war
einzigartig und er konnte als Führungskraft und Teamplayer die
Mitgliedsverbände begeistern, um die Ziele des Verbandes gemeinsam zu
erreichen.
Günther Hose war Bundesvorsitzender, Justizwachtmeister, Kollege und
Freund.
Er behält immer einen Platz in unserem Herzen und wir, die Kolleginnen
und Kollegen des Bundesverbandes sind dankbar, dass es ihn gab.

Gute Menschen sind wie Sterne,

sie leuchten ewig und erlöschen

in unserem Herzen nicht.

Der Vorstand des Bundesverbandes der Justizwachtmeister e.V.

Kritik an Impfpriorität bei Wachtmeisterinnen und Wachtmeistern

Der Bundesverband der Justizwachtmeister e.V. kritisiert die Priorisierung der Corona Schutzimpfungen scharf.

In einigen Bundesländern stehen die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister mit den Polizeikräften in der Priorisierungsstufe 2. Dies ist auch absolut notwendig, da das Infektionsrisiko für die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister bei Einlasskontrollen, Durchsetzungen sitzungspolizeilicher Maßnahmen, oder anderen Widerstandshandlungen, denen der Polizei und anderer Sicherheits- und Ordnungskräften in nichts nachstehen .

Leider sind die Priorisierungen nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern jedes Bundesland entscheidet selbstständig, wie es seine Bediensteten einstuft.

So gibt es Bundesländer, wo das Tätigkeitsfeld im Justizwachtmeisterdienst offensichtlich eher als ungefährlich angesehen wird, oder sich davor gescheut wird, entsprechend notwendige Abstufungen durchzusetzen.

Dort werden die Kolleginnen und Kollegen bspw. in der Priorisierungsstufe 3 geführt. Aus Sicht des Bundesverbandes der Justizwachtmeister e.V. ist dies eine inakzeptable Situation, wo dringend und umgehend nachgesteuert werden sollte.

Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der täglichen Aufgaben in unserem Dienst. Es gibt in den Vorgaben zur Priorisierung klare Richtlinien und diese sollten die zuständigen Ministerien auch in die Lage versetzen, schnell und fürsorglich zu handeln.

Daher unser Appell an Sie, trotz allem Föderalismus, – bedarf es hier bei einer bundesweiten Pandemie auch der Begegnung mit einem bundeseinheitlichen Handeln. Die Varianten des Corona Virus lassen sich von unterschiedlichem Handeln der jeweiligen Bundesländer vermutlich eher weniger beeindrucken. Die täglichen Einlasskontrollen sind notwendig um dem rechtssuchenden Bürger einen sicheren Aufenthalt im Gericht zu ermöglichen. Auch um Prozesse sachlichen Atmosphäre ablaufen zu lassen und Prozessbeteiligten die Sicherheit zu geben, die sie von einer Behörde erwarten können. Daher ist gerade in unserem Arbeitsbereich eine hohe Kontaktfrequenz für die Kolleginnen und Kollegen gegeben und das täglich.

Mittlerweile berichten uns Kolleginnen und Kollegen der einzelnen Länder immer häufiger, dass sie im Rahmen der Einlasskontrollen auch die Temperaturen der Besucher messen und oder gezielt nach Symptomen befragen sollen, um eventuell Infizierten Personen den Einlass zu verwehren. Zudem wurden wir informiert, dass vom Justizwachtmeisterdienst nun auch Schnelltests durchgeführt werden oder diese durch unseren Dienstzweig überwacht werden sollen.

Der ebenfalls notwendige Sitzungs- und Vorführdienst birgt immer die Gefahr von Übergriffen oder Fluchtversuchen. Insbesondere der Vorführdienst ist nicht ohne engen Kontakt möglich. Im Umgang mit Gefangenen zwischen dem Vorführpersonal und dem Vorzuführenden, liegen oft keine 30cm Abstand von Gesicht zu Gesicht. Weiterhin ist ein Führen des Gefangenen in Treppenhäusern zwingend vorgeschrieben. Wonach also ein enger Kontakt unumgänglich ist, da man den Vorzuführenden im Armbereich anfasst und führt.

In beiden Tätigkeitsfeldern ist ein Arbeiten auf Distanz vollkommen realitätsfern und stellt nicht nur die Gefahr von Verletzungen, sondern auch von Infektionen dar.

Wir sind gezwungen, bei jeder Vorführung, bei jedem Umgang mit einem Gefangenen, die geltenden Abstandsregeln außen vor zu lassen. Anders könnte die Justiz ihren Aufgaben nicht nachkommen.

Vergessen darf man auch nicht die Kolleginnen und Kollegen der Mobilen Einsatzgruppen. Diese sind landesweit unterwegs, um gefährliche Prozesse zu bewachen. Dabei müssen diese auch in Hochinzidenzgebiete, um ihren Dienst zu verrichten.

Die Kolleginnen und Kollegen im Justizwachtmeisterdienst leisten täglich – und das bundesweit, auch unter Corona Bedingungen – ihren Beitrag dazu, die Aufgaben der Justiz aufrecht zu erhalten. Das gleiche Arrangement dürfen somit, nicht nur die Kolleginnen und Kollegen, sondern auch deren Familien, Kinder und Angehörige, von den jeweiligen Dienstherren der Länder erwarten können.

Sehr geehrte Justizministerinnen und Justizminister, wir hoffen, sofern Ihnen auch die Gesundheit dieser Tätigkeitsgruppe wichtig ist, möglichst umgehend und bundesweit auf die notwendige Priorisierung hinzuweisen und den erforderlichen Schutz sicherzustellen, damit auch in Zukunft, die Justiz als dritte Säule ihren Aufgaben nachkommen kann.

Bundeseinheitliche Besoldung unumgänglich

Der Bundesverband der Justizwachtmeister e.V. sieht aufgrund jüngster Urteile im Besoldungsrecht eine bundeseinheitliche Besoldung für unumgänglich. Es muss endlich Schluss sein mit Besoldung der Landesbeamten nach Kassenlage oder Gutsherrenart. Die Stilblüten der Besoldung tragen lediglich zur Frustration der Beamten bei. Ebenso sind die Hinhaltetaktiken einiger Bundesländer trotz eindeutiger Urteile unerträglich für jeden Landesbediensteten. Hier muss endlich ein deutliches Signal gesetzt werden. Die Lippenbekenntnisse einiger Politiker zum reibungslosen Dienstablauf in der Justiz durch unseren Berufsstand sollen endlich Taten folgen, die eine wirkliche Wertschätzung auch darstellen. Gerade in den unteren Besoldungsklassen des ehemals einfachen Dienst, beginnend ab A4, ist es nicht nachvollziehbar warum ausgerechnet hier eingespart werden soll. Die bereits angehobenen Eingangsämter sind oftmals nicht etwa aus Wertschätzung erfolgt, sie waren vielmehr notwendig um die erforderliche Höhe des Mindestversorgungssatzes (§ 14 Abs. 4 Satz 2, 3 Beamtenversorgungsgesetz, BeamtVG) von 1260,47€ zu erreichen.

Wir fordern daher die politisch Verantwortlichen auf, diesem Gebaren ein Ende zu setzen.

Ehrung für Günther Hose

Als Dank und Anerkennung für seinen langjährigen Vorsitz und seine dafür geleisteten Dienste, wurde der frühere Bundesvorsitzende Günther Hose im November 2020 zum Ehrenvorsitzenden ernannt.

Leider war es dem Bundesvorstand aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich, ihm diese Ehrung bei einem persönlichen Treffen zu überreichen.  Stattdessen wurde diese durch seine Tochter Ricarda stellvertretend überreicht.

Wir wünschen Günther alle Kraft der Welt, um wieder gesund zu werden. Auch möchten wir es uns nicht nehmen lassen, wenn sich die Corona-Lage endlich wieder normalisiert hat, ihn und seine Familie persönlich zu besuchen.

Der Kleine zahlt die Zeche

In diesem Jahr lief vieles anders als sonst. Dank Corona wurde im Frühjahr das öffentliche Leben stark eingeschränkt.

Doch die Justiz nahm, wenn auch eingeschränkt, ihre Aufgabe wahr. Nicht zuletzt wegen des unermüdlichen und nicht ganz ungefährlichen Einsatzes der Justizwachtmeister. Sie sind der erste Ansprechpartner für den Bürger. Somit treten diese auch vermeintlich COVID-19 Infizierten als erste gegenüber. In vielen Häusern mussten Justizwachtmeister die Temperatur der rechtssuchenden Bürger messen, um Gefahren für andere abzuwenden. Des Weiteren haben sie während der Pandemie Gefangene vorzuführen und sitzungspolizeiliche Maßnahmen ergreifen müssen. Sie waren für das Maß an Sicherheit verantwortlich, was in dieser Zeit notwendig war. Unter dem höchsten Risiko haben die Wachtmeister ihren Teil dazu beigetragen die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten, während in anderen Dienstbereichen Homeoffice angesagt war.

Doch nun sollen, die in der Justiz am schlechteste bezahlte Berufsgruppe, einen unsozial höheren Beitrag zur Finanzierung der Pandemiekrise leisten.

Die Rechnungen der Privaten Krankenversicherung (PKV) treffen ein und die Erhöhung der Festbeträge für alle Beitragszahler beträgt im Schnitt, nach unserer Recherche, etwa 20%. Das trifft den Justizwachtmeisterdienst in der Besoldungsgruppe A4-A6 weitaus härter, als andere höhergruppierte Berufe in der Justiz. Die Ministerien des Bundes und der Länder sind daher aufgefordert, diesen Missstand zu beheben. Es kann und darf nicht sein, dass der „kleine Mann bzw. Frau“ zunächst das höchste Risiko trägt, um anschließend -quasi als Dank- finanziell stärker gebeutelt zu werden als die, die sie geschützt haben.

Der Bundesverband der Justizwachtmeister e.V. appelliert an den Bund und die Länder:

Bezahlen Sie Ihre Wachtmeister*innen so, dass diese ohne Nebenjob leben können. Der Beruf muss wieder so attraktiv werden, damit er auch qualifizierten Nachwuchs anspricht.

Die Lebenshaltungskosten sind für Ihre Wachtmeister*innen genauso hoch, wie für jeden anderen Staatsbediensteten. Doch sie trifft die Erhöhung der PKV Beiträge unsozial höher, als alle anderen Bediensteten im öffentlichen Dienst.

Die Justiz, als Dritte Staatsgewalt, sollte es Ihnen wert sein!

Eine Wachtmeisterzulage, eine höhere Beteiligung an den Beiträgen zur PKV, oder ein höherer Beihilfesatz wäre für unsere Berufsgruppe angemessen.

Onlinerecherche:

Dazu schreibt der Verband Deutscher Privater Krankenversicherungen und versucht die Beitragserhöhung zu Rechtfertigen.

 

Kostenlose Corona-Tests

für den Justizwachtmeisterdienst

Jeder kennt mittlerweile die AHA-Regeln um sich selbst und seine Mitmenschen zu schützen. Im Justizwachtmeisterdienst sind diese Regeln leider nicht immer einzuhalten.

Zum Beispiel Vorführungen und Festnahmen können nicht mit dem gebotenen Mindestabstand durchgeführt werden. Bei  Einlasskontrollen mit Durchsuchungen müssen die Mindestabstände regelmäßig unterschritten werden. Sehr oft kommen auch Bürger*innen komplett ohne Mund- Nasenschutz in die Kontrollstellen. (ärztliche Atteste, Vergesslichkeit, Uneinsichtigkeit)

Hier sind es die Kolleg*innen des Justizwachtmeisterdienstes, die auf die Einhaltung der Hygieneregeln hinweisen und ggf. diese auch durchsetzen müssen.

Aus diesen Gründen sind die Kolleg*innen einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, sich mit dem Covid-19 Virus anzustecken.

Monatliche kostenlose Corona-Tests für die Kolleg*innen des Justizwachtmeisterdienstes müssen daher selbstverständlich sein. Bereits die Gewerkschaft der Polizei fordert ebenfalls solche Tests, die den Beamt*innen nicht angelastet werden (Link).

Ebenso müssen die Ministerien Ihrer Fürsorgepflicht nachkommen sobald ein geeigneter Impfstoff vorliegt eine kostenlose Impfung anzubieten. Der Justizwachtmeisterdienst ist für die dritte Staatsgewalt Systemrelevant und ein Ausfall würde die komplette Justiz lahmlegen. Deshalb sollte es jedem Ministerium ein großes Anliegen sein, hier für die Sicherheit seiner Justizwachtmeister*innen zu sorgen.