Aus dem Landesverband

Aus dem Landesverband

Rheinland-Pfalz

Der Vorstand des Landesverbands Rheinland-Pfalz gabe folgenden Lagebericht an seine Landesregierung raus.

 

Aktuelle Lage

Die Pflicht des Dienstherrn!

Viele Kolleginnen und Kollegen stehen vor ungewissen Zeiten, Das „9 Euro Ticket“ sowie der Tankrabatt laufen zum Ende des Monats aus. Die Inflation beträgt momentan 7,5%. Einige machen sich Gedanken, wie die Kostensteigerungen überhaupt noch abzufangen sind. Sollte sich diese Entwicklung weiterhin so gestalten, verringert sich die Kaufkraft der Kolleginnen und Kollegen in den nächsten Jahren drastisch. Von den vergangenen Tarifrunden mit nur 1% Erhöhung, die wir immer noch Verfassungswidrig halten, wollen wir jetzt gar nicht sprechen.

Ab Dezember 2022 gibt es eine Erhöhung der Besoldung von 2,8%. Nach momentanem Stand sprechen wir hier eher von einer Verringerung der Kaufkraft um 4,7%. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass noch drei Monate bis zu dieser „Besoldungsänderung“ vergehen. Unserer Meinung muss hier die Landesregierung ganz klar eine Änderung der Besoldung im Eilverfahren durchführen. Der Öffentliche Dienst und wir sprechen jetzt nicht nur vom Justizwachtmeisterdienst, sondern auch für den Kompletten öffentlichen Dienst, ist ein Wichtiges Standbein unserer Bevölkerung. Will die Landesregierung dieses Standbein verlieren? Schon heute bringen Floskeln wie, sicherer Arbeitsplatz, Familienfreundlicher Arbeitgeber usw. nichts mehr. Die „Bewerberflut“ hält sich wirklich in Grenzen. Der Fachkräftemangel kommt nun auch bei uns an, wenn man den Verdienst sieht.

Seit Jahren bringt der Landesverband regelmäßig das Thema amtsangemessene Alimentation von Beamtinnen und Beamten nach diversen Urteilen vor.

 

Hier nochmal zur Erklärung:

Die amtsangemessene Alimentation gehört zum Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 GG.

Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.

Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht.

Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten.

Wir haben dem Justizministerium und dadurch auch der Landesregierung unsere Berechnung nach den Urteilen genannt, wodurch Kolleginnen und Kollegen im Einstiegsgehalt schon mehr verdienen müssten. Diese Berechnungen wurden immer wieder belächelt. Andere Bundesländer haben bereits reagiert und überarbeiten Ihre Besoldung in die Richtung unserer Ergebnissen.

In Grenznahen Gebieten machen sich Stimmen zur Abwanderung laut. Wir können Kolleginnen und Kollegen verstehen die z.B. in Baden-Württemberg für dieselbe Tätigkeit mal direkt 200€ monatlich mehr verdienen.

Die momentane wirtschaftliche und finanzielle Lage hat sich in den letzten Monaten so drastisch verändert, dass hier ein zeitnahes und schnelles Eingreifen seitens der Landesregierung erforderlich ist.

Nochmals betonen wir, der Justizwachtmeisterdienst ist der letzte Dienst im ersten Einstiegsamt. Tiefer kann man im öffentlichen Dienst nicht einsteigen. Der Verdienst ist nicht zeitgemäß, die Aufgaben werden immer mehr und an gewissen Gerichtsstandorten zählt die Richterliche Unabhängigkeit mehr als das Arbeitsschutzgesetz für die Beteiligten.

 

Liebe Landesregierung,

Liebe Malu Dreyer,

Liebe Fraktionen,

 

Greifen Sie schnellstmöglich ein, bevor Ihnen ein wichtiges Standbein ihres Landes zusammenbricht. Wir können als Landesverband warnen und auf unsere Missstände hinweisen. Nun sind Sie an der Reihe Ihre Pflicht zu tun und diese Missstände aus der Welt zu schaffen.

 

Der Vorstand

Landesverband des Justizwachtmeisterdienstes e.V.

Die Vorstandschaft des Bundesverbands unterstützt diese offenen Worte und richtet diese auch an die anderen Bundesländer.

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Über den Autor

Dieser Beitrag wird freundlicherweise zur Verfügung gestellt durch den Bundesverband der Justizwachtmeister e.V.