Bundesverband

Die Beiträge auf dieser Seite werden freundlicherweise zur Verfügung gestellt durch den Bundesverband der Justizwachtmeister e.V.

Wenn der Saal geräumt wird – wer steht eigentlich dazwischen?

Am Landgericht Dortmund läuft derzeit ein Prozess gegen mehrere junge Männer, denen unter anderem versuchter Totschlag vorgeworfen wird. Anlass ist ein brutaler Gruppenangriff im August 2025, bei dem mehrere Menschen teils schwer verletzt wurden. Es gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Bemerkenswert ist, was sich am Rande der Hauptverhandlung abspielte, der Vorsitzende Richter ließ den Zuschauerraum räumen. Zuvor war der Staatsanwalt nach eigener Schilderung aus dem Publikum heraus mehrfach beleidigt und bedroht worden. Er sprach von einer „Verrohung der Sitten” und machte deutlich, dass er sich davon nicht einschüchtern lasse.

Genau an dieser Stelle wird ein Berufsstand sichtbar, über den in der Berichterstattung meist kein Wort verloren wird: der Justizwachtmeisterdienst. Eine Saalräumung ist keine Geste, sie ist ein körperlicher, oft riskanter Vorgang. Anordnen mag sie das Gericht. Durchsetzen müssen sie andere, die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister, die in aufgeheizten Verfahren zwischen verfeindeten Gruppen, aggressiven Besuchern und gefährdeten Verfahrensbeteiligten stehen.

Sie sind es, die Sicherheitskontrollen am Eingang durchführen, Stimmungen im Saal frühzeitig erkennen, eskalierende Situationen entschärfen und im Ernstfall eingreifen,  bevor aus Beleidigungen Übergriffe werden. Dass ein Prozess wie in Dortmund überhaupt geordnet stattfinden kann, ist auch ihr Verdienst.

Der Bundesverband der Justizwachtmeister e.V. weist seit Langem darauf hin: Die Bedrohungslage in deutschen Gerichten nimmt zu. Beleidigungen, Drohungen und Gewalt gegen Justizangehörige sind keine Einzelfälle mehr. Wer den Rechtsstaat im Saal schützt, braucht dafür eine angemessene personelle Ausstattung, eine fundierte Aus- und Fortbildung sowie eine Wertschätzung, die sich auch in der Besoldung niederschlägt.

Sicherheit im Gerichtssaal entsteht nicht von selbst. Sie wird täglich von Menschen hergestellt, die dabei selten genannt werden. Es ist Zeit, das zu ändern.

Angriff am Landgericht Hanau: Wenn Bedienstete den Rechtsstaat mit dem eigenen Körper schützen

Am Landgericht Hanau ist es am 20 Mai 2026 während einer Urteilsverkündung zu einem schweren Gewaltausbruch gekommen. Ein bereits einschlägig vorbestrafter, zu Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilter Angeklagter griff, trotz angelegter Handfesseln, die Staatsanwältin an und schlug ihr auf den Kopf. Sie erlitt unter anderem eine Schädelprellung und eine Verletzung der Halswirbelsäule. Zwei Justizwachtmeister wurden bei dem Einsatz ebenfalls verletzt.

Entscheidend ist, was die Berichterstattung teilweise unterschlägt.  Die vier eingesetzten Justizwachtmeister haben sofort und entschlossen gehandelt. Einer von ihnen brachte den Angreifer mit einem Haltegriff zu Boden und beendete so die Attacke. Dass die Lage nicht weiter eskalierte,  obwohl zeitgleich Angehörige des Angeklagten in den nicht, öffentlichen Bereich des Saals drängten, ist allein dem schnellen und körperlichen Einsatz dieser Kolleginnen und Kollegen zu verdanken.

Der Bundesverband  spricht den verletzten Beschäftigten seine volle Solidarität und Genesungswünsche aus. Unser Dank gilt den Bediensteten, die ihre eigene Gesundheit eingesetzt haben, um eine Kollegin zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Gerichts zu sichern.

Der hessische Justizminister hat erklärt: „Wer Justizmitarbeiter angreift, greift den Rechtsstaat an.” Diesem Satz stimmen wir ausdrücklich zu, und wir nehmen die Politik beim Wort. Denn aus dieser Erkenntnis muss endlich Handeln folgen. Der Vorfall in Hanau ist kein Einzelfall, sondern Ausdruck einer strukturellen Gefährdungslage, der die Justizwachtmeister in ganz Deutschland täglich ausgesetzt sind.

Wir fordern daher:

• Eine ausreichende Personaldecke pro Risikoverhandlung,  damit Eskalationen nicht nur beendet, sondern von vornherein beherrscht werden können.

• Moderne Schutz- und Einsatzausstattung sowie regelmäßige, einsatznahe Aus- und Fortbildung für den Umgang mit Gewaltsituationen.

• Die angemessene statusrechtliche Anerkennung des Justizwachtmeisterdienstes. Wer den Rechtsstaat im wörtlichen Sinne mit dem eigenen Körper verteidigt, verdient eine Eingruppierung und Wertschätzung, die dieser Verantwortung entspricht.

Hanau zeigt: Der Justizwachtmeisterdienst ist die letzte und oft einzige physische Schutzlinie im Gerichtssaal. Anerkennung in Sonntagsreden reicht nicht. Sie muss sich in Personal, Ausstattung und Besoldung niederschlagen.

Vorstandssitzung und Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes der Justizwachtmeister e.V. 2026 in Bayern

Vom 11. bis 13. Mai 2026 fand die Vorstandssitzung sowie die Jahreshauptversammlung des Bundesverbandes der Justizwachtmeister e.V. in Augsburg statt.

Kolleginnen und Kollegen aus dem gesamten Bundesgebiet kamen zusammen, um sich über aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Zukunftsthemen des Justizwachtmeisterdienstes auszutauschen.

Die drei Tage waren geprägt von intensiven Gesprächen, fachlichem Austausch und vielen wertvollen Begegnungen. Besonders die Vorträge und Beiträge des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz sowie der Polizeiinspektion Schwaben Nord sorgten für spannende Einblicke. Themen wie Nachwuchsgewinnung, aktuelle Herausforderungen im Dienstalltag sowie die behördenübergreifende Zusammenarbeit standen dabei besonders im Fokus.

Ein besonderer Dank gilt zudem der Behördenleitung des Landgerichts Augsburg für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und die Unterstützung vor Ort.

Vor allem aber möchten wir unseren bayerischen Kolleginnen und Kollegen des Justizwachtmeisterdienstes danken. Die Gastfreundschaft, die hervorragende Organisation und das abwechslungsreiche Rahmenprogramm haben diese Bundesversammlung zu etwas ganz Besonderem gemacht. Während der gesamten Veranstaltung war spürbar, mit wie viel Engagement, Herzlichkeit und Professionalität die Veranstaltung vorbereitet und begleitet wurde. Wir haben uns in Bayern jederzeit sehr gut aufgehoben gefühlt.

Die Bundesversammlung 2026 wird vielen von uns noch lange in Erinnerung bleiben. Wir nehmen zahlreiche neue Eindrücke, Ideen und Perspektiven mit nach Hause und freuen uns bereits jetzt auf das Wiedersehen im Jahr 2027 in Mainz.

Gewalteskalation vor Berliner Gerichtsgebäude zeigt zunehmende Sicherheitsprobleme an deutschen Gerichten

Ein gewaltsamer Zwischenfall vor dem Berliner Kriminalgericht Moabit hat erneut gezeigt, vor welchen Herausforderungen die Justiz und insbesondere der Justizwachtmeisterdienst inzwischen immer häufiger stehen.

Solche Ereignisse zeigen deutlich, dass Gerichte längst nicht mehr nur Orte juristischer Auseinandersetzungen sind. Immer häufiger kommt es im Umfeld von Gerichtsverhandlungen zu emotional aufgeladenen Situationen, die in Aggression oder Gewalt umschlagen können. Der Vorfall ereignete sich während einer Verhandlungspause. Im Kriminalgericht schrillte daraufhin der Alarm, Justizwachtmeister eilten zum Eingangsbereich. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, wurde das Gebäude vorübergehend für die Öffentlichkeit geschlossen und laufende Prozesse mussten unterbrochen werden. Nach Angaben der Polizei spielte sich die eigentliche Auseinandersetzung jedoch vor dem Gebäude ab, allerdings unmittelbar im Eingangsbereich.

Aus Sicht des Bundesverbandes der Justizwachtmeister handelt es sich dabei keineswegs um einen Einzelfall. Kolleginnen und Kollegen aus vielen Bundesländern berichten seit längerer Zeit von einer zunehmenden Aggressivität im Umfeld von Gerichten. Bedrohungen, körperliche Übergriffe und eskalierende Konflikte gehören vielerorts immer häufiger zum Arbeitsalltag.

Der Bundesverband der Justizwachtmeister sieht in solchen Vorfällen ein klares Signal, dass der Sicherheitsaspekt in der Justiz weiter gestärkt werden muss. Dazu gehören eine ausreichende personelle Ausstattung, moderne Einsatzmittel sowie eine kontinuierliche Aus und Fortbildung der Kolleginnen und Kollegen.

Die Sicherheit in Gerichten ist eine zentrale Voraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat. Der Justizwachtmeisterdienst leistet hierzu jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag.

 

Bildnachweis:

Kriminalgericht Moabit – Foto: A. Savin / Wikimedia Commons – Free Art License

Austausch auf Vorstandsebene in Bremen

Am 27.02.2026 war der 1. Vorsitzende des Bundesverbandes bei der Vorstandssitzung des Landesverbandes des Justizfachmeisterdienstes Bremen zu Gast.

Im Mittelpunkt standen die Themen, die uns alle aktuell beschäftigen: Aus und Fortbildung, Ausstattung, Führungsaufgaben sowie OTS. Wir haben offen gesprochen, Probleme klar benannt und ehrlich diskutiert, wo wir nachschärfen müssen.

Ein großes Thema war außerdem das diesjährige 75 jährige Bestehen des Landesverbandes des Justizfachmeisterdienstes Bremen. Das Jubiläum ist ein guter Moment, um zurückzublicken, das Engagement vieler Kolleginnen und Kollegen zu würdigen und gleichzeitig den Blick nach vorn zu richten.

Vielen Dank für die Einladung und den konstruktiven Austausch. Der direkte Dialog zwischen Bundes und Landesebene bleibt entscheidend, wenn wir unsere Interessen geschlossen und wirksam vertreten wollen.

Gewaltausbruch vor dem Amtsgericht Unna – klare Haltung des Bundesverbandes

Am 5. Februar ist es vor dem Amtsgericht Unna im Zusammenhang mit einem Verfahren vor dem Jugendschöffengericht zu massiven Auseinandersetzungen zwischen zwei Gruppen gekommen. Bereits vor Beginn der Verhandlung hatten sich zahlreiche Angehörige und Bekannte vor dem Gerichtsgebäude versammelt.

Nach ersten Spannungen und einem polizeilichen Einschreiten schien sich die Lage zunächst zu beruhigen. Wenig später eskalierte die Situation jedoch erneut. Nach Angaben der Polizei kamen dabei auch Hieb- und Stoßwaffen sowie weitere Gegenstände zum Einsatz. Mehrere Personen wurden verletzt, eine davon schwer. Polizei und Feuerwehr waren mit einem größeren Aufgebot vor Ort.

Was in diesem Zusammenhang deutlich gesagt werden muss,  die Kolleginnen und Kollegen der Wachtmeisterei haben besonnen und professionell reagiert. Sie sind deeskalierend dazwischengegangen und haben damit Schlimmeres verhindert. Als Bundesverband der Justizwachtmeister beziehen wir hier klar Stellung. Gewalt gegen Einsatzkräfte  sind inakzeptabel. Wer diejenigen angreift, die tagtäglich für Sicherheit und einen geordneten Ablauf in unseren Gerichten sorgen, greift den Rechtsstaat selbst an.

Gerichte sind Orte der rechtlichen Klärung, nicht Schauplätze von Gewalt. Emotionen mögen in Verfahren hochkochen, doch körperliche Auseinandersetzungen und bewaffnete Angriffe überschreiten jede Grenze.

Die Ereignisse in Unna zeigen erneut, wie wichtig funktionierende Sicherheitskonzepte, konsequente Zugangskontrollen und eine ausreichende personelle Ausstattung sind. Sicherheit ist keine Nebensache, sondern Voraussetzung dafür, dass Justiz überhaupt arbeiten kann. Dass für den nächsten Termin erhöhte Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen sind, ist folgerichtig.

Wir stehen solidarisch an der Seite der Kolleginnen und Kollegen vor Ort sowie aller Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr. Gewalt darf niemals Mittel der Auseinandersetzung sein, weder vor noch in unseren Gerichten.

Beste kollegiale Grüße

Der Vorstand

Rheinland-Pfalz testet aktuell die Ausstattung von Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern mit Distanz-Elektroimpulsgerät (DEIG) zur Gefahrenabwehr. Ziel ist es, die Sicherheit an den Gerichten und Staatsanwaltschaften weiter zu erhöhen

Der Bundesverband der Justizwachtmeister begrüßt die aktuellen Entwicklungen zur Verbesserung der Ausstattung und der Eigensicherung von Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern ausdrücklich. Besonders die Überlegungen des Landes Rheinland-Pfalz zur Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten sind aus unserer Sicht ein sinnvoller Schritt zur Stärkung der Sicherheit an Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Die Anforderungen an Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Zunehmende Aggressionen, eine spürbare Verrohung im gesellschaftlichen Umgang und komplexere Einsatzlagen machen moderne, verhältnismäßige und praxisnahe Einsatzmittel erforderlich. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der persönlichen Schutzausrüstung ist daher zwingend notwendig.

Im Rahmen eines fachlichen Austauschs wurde dem Bundesverband durch die Firma Axon das neue Modell Taser 10  im April 2025 in Erfurt vorgestellt. Vertreterinnen und Vertreter der Verbände konnten das Einsatzmittel praktisch testen, ergänzt durch zwei kontrollierte Selbstversuche. Diese vermittelten einen realistischen Eindruck von Wirkweise und Einsatzmöglichkeiten. Für den offenen, professionellen Austausch bedankt sich der Bundesverband ausdrücklich bei Axon und den beteiligten Mitarbeitenden.

Nun plant das Land im Rahmen einer Pilotphase den Einsatz von Tasern. Vorgesehen ist zunächst die Ausstattung der beiden mobilen Einsatzteams an den Oberlandesgerichten Koblenz und Zweibrücken, die bei besonders konfliktträchtigen Verfahren eingesetzt werden.

Der Landesverband in Rheinland-Pfalz wird die Pilotphase eng begleiten und die gewonnenen Erkenntnisse in die bundesweite fachliche und politische Diskussion einbringen. Verbesserungen in der Ausstattung dienen keinem Selbstzweck, sondern sind ein notwendiger Beitrag zur Sicherheit von Beschäftigten, Verfahrensbeteiligten und Besuchenden der Gerichte und Staatsanwaltschaften.

Tumulte im Landgericht Düsseldorf – Justizwachtmeister verletzt

Am Landgericht Düsseldorf ist es am 14. Januar 2026 zu einem schweren Sicherheitsvorfall gekommen. Nach einer Zeugenaussage in einem laufenden Strafverfahren ist die Situation auf einem Gerichtsflur eskaliert. Zwischen zwei Personengruppen kam es zu heftigen, tumultartigen Auseinandersetzungen, an denen sich rund 25 Personen beteiligten.

Mehrere Justizwachtmeister griffen sofort ein, um die Lage zu beruhigen und die Gruppen zu trennen. Dabei wurden nach ersten Erkenntnissen mehrere Kolleginnen und Kollegen verletzt. Die Polizei musste mit einem größeren Aufgebot hinzugezogen werden, trennte die Beteiligten und nahm eine Person in Gewahrsam. Eine weitere Person musste medizinisch versorgt werden. Die laufende Verhandlung wurde infolge der Ereignisse abgebrochen und vertagt.

Der Bundesverband der Justizwachtmeister wünscht den verletzten Kolleginnen und Kollegen eine schnelle und vollständige Genesung. Unsere Gedanken sind bei allen Einsatzkräften, die an diesem Tag unter schwierigen Bedingungen für Sicherheit und Ordnung gesorgt haben.

Der Vorfall macht erneut deutlich, welchen Risiken Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister im täglichen Dienst ausgesetzt sind. Gewalt an Gerichten richtet sich nicht nur gegen einzelne Personen, sondern gegen den Rechtsstaat insgesamt. Der Bundesverband spricht sich daher klar und unmissverständlich gegen jede Form von Gewalt gegenüber Einsatzkräften aus. Angriffe auf diejenigen, die für einen sicheren und geordneten Ablauf von Gerichtsverfahren sorgen, sind in keiner Weise hinnehmbar.

Wir werden uns auch weiterhin mit Nachdruck für den Schutz, eine angemessene Ausstattung und die Wertschätzung der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister einsetzen.

Grundsatzentscheidung zur A-Besoldung: Bundesverfassungsgericht bestätigt jahrelange Unteralimentation

Mit Beschluss vom 17. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht eine grundlegende Entscheidung zur amtsangemessenen Besoldung getroffen. In der am 19. November 2025 veröffentlichten Pressemitteilung stellt das Gericht unmissverständlich fest, dass die A-Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig war.

Damit bestätigt das Gericht, worauf der Bundesverband und unsere Landesverbände seit vielen Jahren hinweisen, die amtsangemessene Alimentation ist kein politisches Entgegenkommen, sondern ein verfassungsrechtlich garantierter Anspruch aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes. Die zuständige Senatsverwaltung für Finanzen hat angekündigt, die Entscheidung zu respektieren und zeitnah umzusetzen. Geplant ist ein Reparaturgesetz, das nicht nur die ausdrücklich entschiedenen Einzelfälle erfasst, sondern sämtliche offenen Verfahren in allen Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen bis einschließlich 2020 berücksichtigen soll.

Für den Justizwachtmeisterdienst ist diese Entscheidung von besonderer Bedeutung. Viele Kolleginnen und Kollegen sind in den unteren Besoldungsgruppen eingeordnet und damit von struktureller Unteralimentation besonders betroffen. Gerade in einem Bereich, in dem Verantwortung, Arbeitsbelastung und Sicherheitsanforderungen seit Jahren kontinuierlich steigen, ist eine faire und verfassungsgemäße Besoldung keine Frage des Wohlwollens, sondern eine zwingende Voraussetzung. Der Bundesverband der Justizwachtmeister freut sich insbesondere für die rund 657 Kolleginnen und Kollegen im Justizwachtmeisterdienst in Berlin und hofft, dass sie nun zeitnah eine verfassungsgemäße und faire Besoldung erhalten.

Die Entscheidung aus Karlsruhe wird bundesweit Wirkung entfalten und dürfte auch in anderen Ländern weitere Prüfungen und Verfahren nach sich ziehen. Der Bundesverband der Justizwachtmeister wird diese Entwicklungen aufmerksam begleiten und sich weiterhin klar und deutlich für eine verfassungsgemäße, faire und transparente Besoldung einsetzen.

Denn eines macht diese Grundsatzentscheidung sehr deutlich, verfassungswidrige Besoldung bleibt verfassungswidrig, auch wenn sie über viele Jahre hinweg praktiziert wurde.

Gemeinsam stark durch das Jahr – Weihnachtsgrüße des Bundesvorstands

 

 

Liebe Landesvorsitzende der Verbände, liebe Kolleginnen und Kollegen des Justizwachtmeisterdienstes, liebe Mitstreiter,

als Bundesvorstand möchten wir zum Jahresende ganz bewusst Danke sagen. Danke für die gute, vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit, für euren Einsatz, eure Verlässlichkeit und den offenen Austausch über alle Ebenen hinweg.

Dieses Jahr hat uns allen einiges abverlangt. Umso wichtiger war es zu sehen, dass wir uns aufeinander verlassen können und gemeinsam an einem Strang ziehen. Der Zusammenhalt, die Kollegialität und das gegenseitige Verständnis sind keine Selbstverständlichkeit und genau dafür möchten wir uns bei euch bedanken.

Wir wünschen euch und euren Familien ein frohes, ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest, Zeit zur Erholung und einen guten Start in ein gesundes neues Jahr. Wir freuen uns auf die weitere gemeinsame Zusammenarbeit und darauf, den Justizwachtmeisterdienst auch künftig gemeinsam voranzubringen.

Herzliche Grüße der Bundesvorstand