Am Landgericht Hanau ist es am 20 Mai 2026 während einer Urteilsverkündung zu einem schweren Gewaltausbruch gekommen. Ein bereits einschlägig vorbestrafter, zu Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilter Angeklagter griff, trotz angelegter Handfesseln, die Staatsanwältin an und schlug ihr auf den Kopf. Sie erlitt unter anderem eine Schädelprellung und eine Verletzung der Halswirbelsäule. Zwei Justizwachtmeister wurden bei dem Einsatz ebenfalls verletzt.
Entscheidend ist, was die Berichterstattung teilweise unterschlägt. Die vier eingesetzten Justizwachtmeister haben sofort und entschlossen gehandelt. Einer von ihnen brachte den Angreifer mit einem Haltegriff zu Boden und beendete so die Attacke. Dass die Lage nicht weiter eskalierte, obwohl zeitgleich Angehörige des Angeklagten in den nicht, öffentlichen Bereich des Saals drängten, ist allein dem schnellen und körperlichen Einsatz dieser Kolleginnen und Kollegen zu verdanken.
Der Bundesverband spricht den verletzten Beschäftigten seine volle Solidarität und Genesungswünsche aus. Unser Dank gilt den Bediensteten, die ihre eigene Gesundheit eingesetzt haben, um eine Kollegin zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Gerichts zu sichern.
Der hessische Justizminister hat erklärt: „Wer Justizmitarbeiter angreift, greift den Rechtsstaat an.” Diesem Satz stimmen wir ausdrücklich zu, und wir nehmen die Politik beim Wort. Denn aus dieser Erkenntnis muss endlich Handeln folgen. Der Vorfall in Hanau ist kein Einzelfall, sondern Ausdruck einer strukturellen Gefährdungslage, der die Justizwachtmeister in ganz Deutschland täglich ausgesetzt sind.
Wir fordern daher:
• Eine ausreichende Personaldecke pro Risikoverhandlung, damit Eskalationen nicht nur beendet, sondern von vornherein beherrscht werden können.
• Moderne Schutz- und Einsatzausstattung sowie regelmäßige, einsatznahe Aus- und Fortbildung für den Umgang mit Gewaltsituationen.
• Die angemessene statusrechtliche Anerkennung des Justizwachtmeisterdienstes. Wer den Rechtsstaat im wörtlichen Sinne mit dem eigenen Körper verteidigt, verdient eine Eingruppierung und Wertschätzung, die dieser Verantwortung entspricht.
Hanau zeigt: Der Justizwachtmeisterdienst ist die letzte und oft einzige physische Schutzlinie im Gerichtssaal. Anerkennung in Sonntagsreden reicht nicht. Sie muss sich in Personal, Ausstattung und Besoldung niederschlagen.
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