für den Justizwachtmeisterdienst
Jeder kennt mittlerweile die AHA-Regeln um sich selbst und seine Mitmenschen zu schützen. Im Justizwachtmeisterdienst sind diese Regeln leider nicht immer einzuhalten.
Zum Beispiel Vorführungen und Festnahmen können nicht mit dem gebotenen Mindestabstand durchgeführt werden. Bei Einlasskontrollen mit Durchsuchungen müssen die Mindestabstände regelmäßig unterschritten werden. Sehr oft kommen auch Bürger*innen komplett ohne Mund- Nasenschutz in die Kontrollstellen. (ärztliche Atteste, Vergesslichkeit, Uneinsichtigkeit)
Hier sind es die Kolleg*innen des Justizwachtmeisterdienstes, die auf die Einhaltung der Hygieneregeln hinweisen und ggf. diese auch durchsetzen müssen.
Aus diesen Gründen sind die Kolleg*innen einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, sich mit dem Covid-19 Virus anzustecken.
Monatliche kostenlose Corona-Tests für die Kolleg*innen des Justizwachtmeisterdienstes müssen daher selbstverständlich sein. Bereits die Gewerkschaft der Polizei fordert ebenfalls solche Tests, die den Beamt*innen nicht angelastet werden (Link).
Ebenso müssen die Ministerien Ihrer Fürsorgepflicht nachkommen sobald ein geeigneter Impfstoff vorliegt eine kostenlose Impfung anzubieten. Der Justizwachtmeisterdienst ist für die dritte Staatsgewalt Systemrelevant und ein Ausfall würde die komplette Justiz lahmlegen. Deshalb sollte es jedem Ministerium ein großes Anliegen sein, hier für die Sicherheit seiner Justizwachtmeister*innen zu sorgen.
Über den Autor